Die steuerliche Regelung nach §19 UStG, die dich von der Umsatzsteuer befreit - weniger Bürokratie, mehr Netto vom Brutto.
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist eine Vereinfachung für Selbstständige mit geringem Umsatz. Sie bedeutet:
Umsatz im Vorjahr
Nicht überschreiten!
Voraussichtl. Umsatz laufendes Jahr
Prognose, nicht sicher
Wichtig: UMSATZ ≠ GEWINN! Umsatz ist alles was du einnimmst, bevor Kosten abgezogen werden. Die 22.000€ sind schneller erreicht als du denkst: Das sind nur 1.833€ pro Monat oder ~60 Pantys à 30€/Monat.
Dein Preis:
35€
Käufer zahlt:
35€
Du behältst:
35€
(minus Einkommensteuer auf Gewinn)
Dein Preis (netto):
35€
Käufer zahlt (brutto):
41,65€ (+19% USt)
Du behältst:
35€
(6,65€ gehen ans Finanzamt)
Du brauchst ein angemeldetes Gewerbe. Das geht beim Gewerbeamt deiner Stadt/Gemeinde. Kostet 20-50€, dauert 15 Minuten.
Tipp: Als Tätigkeit z.B. "Online-Handel mit Textilien" oder "E-Commerce" angeben.
Das Finanzamt schickt dir (oder du holst online) den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Dort kreuzt du die Kleinunternehmerregelung an.
Wichtig: Bei der Frage "Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG" mit JA antworten! Einmal verzichtet = 5 Jahre gebunden!
Du musst deinen voraussichtlichen Jahresumsatz angeben. Sei realistisch - das Finanzamt prüft das später.
Im ersten Jahr gilt nur die 22.000€-Grenze. Ab dem zweiten Jahr beide Grenzen.
Dann verlierst du die Kleinunternehmerregelung ab 01.01.2025.
Nicht rückwirkend: Wenn du 2024 bei 21.000€ bist und weißt dass du drüber kommst, kannst du bis Silvester noch Kleinunternehmer bleiben. Erst ab 01.01. des Folgejahres ändert sich was.
Als Kleinunternehmerin musst du auf jeder Rechnung vermerken, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird:
Musterrechnung:
[Dein Name/Pseudonym]
[Deine Adresse oder Postfach]
Rechnung Nr. 2024-001
Datum: 15.12.2024
Leistung: Textilverkauf
Menge: 1
Betrag: 35,00 €
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Gesamt: 35,00 €
Der Hinweis ist Pflicht! Ohne diesen Satz könnte das Finanzamt denken, du hast die Umsatzsteuer vergessen und nachfordern.
Nur sehr begrenzt. Sobald du regelmäßig mit Gewinnabsicht verkaufst, brauchst du ein Gewerbe - auch bei kleinen Beträgen. Die Grenze ist nicht klar definiert, aber ab ~500€/Jahr wird es kritisch.
ALLE Einnahmen aus deinem Gewerbe, bevor Kosten abgezogen werden. Verkäufe, Trinkgelder, Customs, alles. Auch wenn du privat was auf eBay verkaufst, das nichts mit Panties zu tun hat, zählt das NICHT mit.
Ja, das kann sinnvoll sein wenn du viele Betriebsausgaben hast (z.B. teure Kamera). Dann kannst du die Vorsteuer abziehen. Aber: 5 Jahre Bindung an diese Entscheidung!
Auf deinen GEWINN ja - die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer. Aber: Es gibt einen Grundfreibetrag von ~11.600€/Jahr (Stand 2024). Verdienst du weniger Gewinn, zahlst du keine Einkommensteuer.
Nein! Es gilt der Gesamtumsatz aus deinem Gewerbe. Egal ob du auf 5 Plattformen verkaufst - alles zusammen darf 22.000€ nicht überschreiten.
Unser kompletter Steuer-Guide erklärt alles Schritt für Schritt.